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AG Wiesbaden, 05.08.2005 - 2220 Js 13226/04 - 73 Ds |
Zitiervorschläge
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 05.08.2005 - 2220 Js 13226/04 - 73 Ds (https://dejure.org/2005,22721)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 05. August 2005 - 2220 Js 13226/04 - 73 Ds (https://dejure.org/2005,22721)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Glücksspiel & Recht
Virtuelle Geldspielgeräte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Virtuelle Geldspielgeräte nicht strafbar / unterliegen nicht der GewO
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Virtuelle Geldspielgeräte nicht strafbar / unterliegen nicht der GewO
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 17.11.2009 - 35 A 247.06
Staatliches Sportwettenmonopol im Land Berlin; Verstoß gegen die Berufsfreiheit …
Da es sich bei diesen - mangels Gegenständlichkeit bzw. mechanischen Betriebs - erkennbar nicht um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit im Sinne von § 33c GewO handelt (so auch AG Wiesbaden, Beschluss vom 9. August 2005 - 2220 Js 13226/04-73 Ds -, zitiert nach juris), diese mithin nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, sind Internetspielautomaten ebenso vom Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV umfasst wie die hier in Frage stehenden Sportwetten. - VG Berlin, 27.10.2009 - 35 A 10.07
Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet; …
Da es sich bei diesen - mangels Gegenständlichkeit bzw. mechanischen Betriebs - erkennbar nicht um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit im Sinne von § 33c GewO handelt (so auch AG Wiesbaden, Beschluss vom 9. August 2005 - 2220 Js 13226/04-73 Ds -, zitiert nach juris), diese mithin nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, sind Internetspielautomaten ebenso vom Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV umfasst wie die hier in Frage stehenden Sportwetten.